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1. Geschichte des Mittelalters - S. 109

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 1. Konrad Ii. 109 Griechen bis zur Südspitze Italiens zurück. Dann setzte er die Normannen zu Hütern der südlichen Grenzmark seines Reiches ein. Nachdem die Unterwerfung des Reiches vollendet und die Grenzen gesichert waren, ging Heinrich mit dem Plane um, einen allgemeinen Weltfrieden zu begründen. Da starb er 1024 kinderlos auf seiner Pfalz Grona bei Göttingen. Er wurde in seiner Lieblingsstiftung, in der Domkirche zu Bamberg, beigesetzt, wo später auch seine Gemahlin Kunigunde (§. 23, 5) ihre Ruhestätte fand. Heinrich war ein frommer Fürst und der Kirche bis zu seinem Tode treu ergeben; dabei hat er die kaiserlichen Rechte gewahrt und selbst in Rom die Schirmvogtei mit strenger Hand geübt. Die Kirche hat später (1146) ihn samt seiner Gemahlin heilig gesprochen. Mit Heinrich Ii. erlosch das erlauchte sächsische Kaiserhaus. §. 20. 3)iß frnnfoifcsien oller fatifrfien laifec 1024—1125. 1. Konrad Ii. 1024 — 1039. Nach Heinrichs Ableben versammelten sich im September 1024 die deutschen Völkerstämme unter ihren Herzögen an den Ufern des Rheins zwischen Mainz und Worms zur neuen Kaiserwahl. Man fragte lange hin und her nach dem Tüchtigsten und beschränkte die Wahl auf immer engere Kreise, bis endlich zwei Männer herausgefunden wurden. Beide hießen Konrad, waren Vettern, gleich tüchtig, der eine älter, der andere jünger, und stammten von Otto dem Franken ab. Beide besprachen sich jetzt unter einander und kamen dahin überein, daß der Nichtgewählte die durch die Fürsten vollzogene Wahl des andern gutheißen wolle. Als nun zur Wahl geschritten wurde, gab der Erzbischof von Mainz, welchem die erste Stimme zukam, diese dem älteren Konrad, und alle geistlichen und weltlichen Großen folgten seinem Beispiele. Auch Konrad der Jüngere stimmte bei und nannte ihn seinen Herrn und König. Nachdem die Wahl entschieden war, trat die Witwe Kaiser Heinrichs Ii., die fromme Kunigunde, mit den Reichskleinodien herzu, überreichte sie den Fürsten, und Konrad wurde noch am nämlichen Tage zu Mainz gekrönt. Aus dem Wege zum Dome umdrängten ihn viele Hilfeflehende; die Bischöfe wurden über diesen Verzug unwillig, Konrad aber sprach laut: „Es ist meine erste Pflicht, Gerechtigkeit zu üben, es fei mir bequem oder nicht!" Diesem edlen Grundsätze blieb er allezeit treu. Konrad war eine derbe, kräftige Natur, leutselig gegen die Guten,

2. Geschichte des Mittelalters - S. 184

1888 - Wiesbaden : Kunze
184 Dritte Periode des Mittelalters. Recht der Königsrvahl übten. Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die Kurfürsten von Sachsen, der Pfalz, Brandenburg und Böhmen. Die geistlichen Kurfürsten begleiteten die Kanzlerwürden der drei Reiche Deutschland, Italien und Burgund, die weltlichen die Ämter des Truchseß, Marschalls, Kämmerers und Mundschenks. Die rheinischen Kurfürsten von Köln, Mainz und der Pfalz wählten den Bruder des englischen Königs Heinrichs Iii., den mit den Welfen und Hohenstaufen verwandten Richard von Cornwallis, die übrigen Kurfürsten wählten den weisen Alfons von Kastilien, einen Enkel Philipps von Schwaben. Aber keiner von Leiden konnte allgemeine Anerkennung im Reiche finden. Richard zog einige Male den Rhein hinauf, verschenkte Schätze und Königsrechte an seine Wähler und fand Anhang, bis in Basel seine Mittel erschöpft waren, worauf er verlassen in sein Land zurückkehren konnte. Alfons betrat nie das Reich, dessen König er geworden war. Die Zeit von Wilhelms Tod bis zur Wahl Rudolss von Habsburg (1256—1273) heißt darum Interregnum (Zwischenreich). Es war eine Zeit des Schreckens für das Reich, wo das Recht mit Füßen getreten wurde und die Faust oder das Schwert entschied. Zucht und Ordnung waren gewichen, Fürsten und Städte lagen in beständiger Fehde, die Ritter hausten auf ihren Burgen wie Räuber und Mörder, überfielen die Kaufleute, wenn diese mit ihren Waren zu den Messen und Märkten zogen, trieben Zölle und Brandschatzungen ein und machten Gefangene, wo sie konnten, um Lösegeld zu erpressen. Da in dieser kaiserlosen, schrecklichen Zeit jeder sich selbst Schutz schaffen mußte, so bildete sich das Städtewesen (§. 41) weiter aus: 1254 entstand der rheinische Städtebund, der über 60 Städte den Rhein entlang umfaßte und im 14. Jahrhundert in den schwäbischen Bund (§. 36, 4) überging. In Westfalen suchte das Fehmgericht (§. 41) unter dem Schutze des Erzbischofs von Köln Gesetz und Recht zu wahren; im Norden entfaltete die deutsche Hansa (§. 41) weit über die Grenzen des Reiches hinaus eine bedeutende Macht zu Lande und zu Meere. Aber nur ein thatkräftiger deutscher Kaiser konnte das Reich vor gänzlichem Verfall bewahren. §• 28. Jxan&reitfi, England", Spanien, 1. Frankreich. Die Äapetinger, welche von 987—1328 über Frankreich regierten, hatten anfangs wenig Macht und Ansehen, da die Herzöge und Grafen des Reichs ihnen bis auf den königlichen Titel gleichstanden. Zudem gehörten

3. Geschichte des Mittelalters - S. 188

1888 - Wiesbaden : Kunze
188 Dritte Periode des Mittelalters. Auf Richard folgte sein jüngster Bruder Johann ohne Land (1199—1216). Er war ein geistesarmer Fürst, der seinen Beinamen daher führte, daß ihn sein Vater bei der Erbverteilung leer ausgehen ließ. Sein Neffe, Graf Arthur von Bretagne, wurde von ihm besiegt und ins Gefängnis gebracht. Als er dort starb, wurde der König des Mordes bezichtigt, und der französische König Philipp August forderte hierauf Johann als seinen Vasallen vor Gericht nach Paris. Da er nicht erschien, so erklärte er ihn seiner Lehen verlustig und eroberte seine französischen Besitzungen. Mit dem Papst Innocenz Iii. geriet Johann in Streit, weil er die Wahl des Erzbischofs Lang ton von Canterbury nicht anerkennen wollte. Als er Gewalt gegen diesen gebrauchte, belegte ihn der Papst mit dem Bann und sein Land mit dem Int erdikt. Trotz und Widerstand des Königs waren vergeblich. Philipp August von Frankreich wurde vom Papste aufgefordert, den ungehorsamen Fürsten und seine Unterthanen zu züchtigen und England zu erobern. Schon war dieser gerüstet, da beugte sich Johann, der seinen Vasallen nicht traute, vor dem Papste und rettete seine Krone, indem er England und Irland gegen eine jährliche Abgabe von 1000 Mark Silber vom päpstlichen Stuhle 1213 zu Lehen nahm. Diese Demütigung erregte große Unzufriedenheit in dem Volk; dazu kam, daß er gegen Philipp August bei Bo uv in es unterlag. Jetzt wurde unter der Leitung des Erzbischofs Langton ein Bündnis der Geistlichkeit und der weltlichen Vasallen gegen den König geschlossen und dieser 1215 zur Ausstellung des großen Freibriefes (magna charta), der Grundlage der englischen Verfassung, gezwungen. Darin versprach der König für sich und seine Nachkommen allen Eingriffen in die bestehenden Rechte zu entsagen. Die Steuern wurden genau bestimmt, jede außerordentliche Erhebung wurde von der Zustimmung eines aus Abgeordneten des höheren Adels und der Geistlichkeit zusammengesetzten Parlamentes abhängig gemacht, die Freiheit des Handels ausgesprochen und das Gerichtswesen neu geordnet. Ein freier Mann sollte nur von seinesgleichen gerichtet, die Forsten und Wasser freigegeben werden. Um eine Verletzung des Freiheitsbriefes zu verhüten, sollte der König alle ausländischen Beamten und feine fremden Söldner entlassen. Johann weigerte sich zwar, alle diese Punkte zur Ausführung zu bringen und überfiel den Adel mit Heeresmacht; allein dieser rief den französischen Kronprinzen Ludwig (Viii.) zum König aus; doch noch ehe es zu einer entscheidenden Schlacht kam, starb Johann. Ihm folgte fein Sohn Heinrich Iii. (1216—1272), der die Be-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 218

1888 - Wiesbaden : Kunze
218 Vierte Periode des Mittelalters. von Böhmen, der allein eine ausreichende Macht zu dieser Würde zu haben glaubte und daher selbst auf die Krone gehofft hatte, war der Wahl fern geblieben und spottete jetzt über den armen Grafen, der Herr und Haupt der deutschen Fürsten sein solle. Rudolf war, als er in seinem 55. Jahre auf den Thron erhoben wurde, eine stattliche Erscheinung. Der kleine, dünnbehaarte Kopf wurde durch eine hohe Stirn und lebhafte Augen geziert, aus dem blassen Gesichte trat eine große Adlernase hervor, die starke Unterlippe kennzeichnet noch heute die Habsburger. Er war gerade in einer Fehde mit dem Bischof von Basel begriffen, dessen Bürger einige von seinen Leuten erschlagen hatten, und lag mit seinem Kriegsvolke vor der Stadt; da weckte ihn einst in der Nacht sein Schwager Friedrich von Zollern und teilte ihm das Ergebnis der Wahl mit. Als der Bischof von Basel die un- erwartete Kunde vernahm, rief er bestürzt aus: „Lieber Herr Gott, setze dich fest auf deinen Thron, sonst holt dich der auch herunter!" Die Belagerung von Basel wurde aufgehoben, die Stadt öffnete dem Kaiser die Thore und schenkte ihm 9000 Mark Silber als Beitrag zu den Krönungskosten. Rudolf begab sich hierauf mit einem großen Gefolge nach Aachen, wo ihn der Erzbischof von Köln krönte. Bei dieser feierlichen Handlung bekundete er aufs neue seinen frommen Sinn. Als Rudolf nach der Krönung den Fürsten die Belehnung mit dem Zepter erteilen sollte und dasselbe fehlte, nahm er das Kruzifix vom Altar, küßte es und sprach: „Dies Zeichen, in welchem die ganze Welt erlöst wurde, kann wohl ein kaiserliches Zepter vertreten!" Die Fürsten küßten das Kreuz und empfingen mit demselben die Belehnung. Festlichkeiten aller Art verherrlichten die Krönung, und Kurfürsten verrichteten die Ehrendienste. Zum erstenmale wurde ein mit Wildpret gefüllter Ochse für das Volk gebraten; 2000 Mark Silber empfing die Volksmenge, und 5 Tage währte das Turnier. Nach der Krönung schrieb Rudolf an den Papst. Er sagte der Kirche seinen Schutz zu und versprach, sich der Eingriffe in die Angelegenheiten Unteritaliens zu enthalten, worauf ihn der Papst als rechtmäßigen König anerkannte und Alfons von Kastilien zur Verzichtleistung auf den deutschen Thron bewog. Von einem Römerzug sah deshalb Rudolf ab, er begnügte sich mit der Huldigung der Lombarden und richtete seine ganze Kraft auf die Ordnung und Besserung der Verhältnisse in Deutschland. Als er auf feinem Königsritt durch das Land von Bürgern und Bauern allerorten Klagen über Willkür und Wegelagerei, welche Adlige trieben, vernehmen mußte, gab er strenge

5. Geschichte des Mittelalters - S. 165

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 27, 2. Friedrich Rotbart. 165 erhielt Östreich, das von Bayern getrennt und zu einem besonderen Herzogtum erhoben wurde. Im folgenden Jahre mußte Boleslaw von Polen die kaiserliche Oberhoheit anerkennen; 1158 empfing Wladislaw von Böhmen sür seine Treue den Königstitel. Friedrich hatte sich 1156 mit Beatrix (§. 32, 11), der Erbin von Burgund, vermählt und dadurch den deutschen Einfluß auf dieses Land erneuert. Er begab sich 1157 nach Besanyon, tvo er einen Reichstag abhielt und die Krone von Burgund in Empfang nahm. Hier erschien der Kardinal Bandinelli mit einem Schreiben, worin der Papst über die Beraubung eines Bischofs Beschwerde führte und folgenden Eingang gebrauchte: „Glorwürdigster Sohn! Du sollst doch so billig sein zu erwägen, wie gütig Deine Mutter, die heilige römische Kirche, Dich aufgenommen und was für Hoheit und Ehre sie Dir übergeben, da sie Dir die kaiserliche Krone aufgesetzt hat. Es reut uns dies nicht, sondern wir würden uns' darüber freuen, wenn Deine Vortrefflichkeit noch größere Benesicien von uns erhalten hätte rc." — Da das Wort Beneficien außer seiner Bedeutung „Wohlthaten" im Mittelalter auch die Bedeutung „Lehen" hatte, so gab sich nach dem Verlesen des päpstlichen Schreibens unter den deutschen Fürsten eine allgemeine Bewegung kund, weil der Papst mit jenem Ausdruck den Kaiser als seinen Vasallen dargestellt hatte. Auch Friedrich war unangenehm berührt worden. Als Bandinelli die allgemeine Mißstimmung sah, fragte er höchst verwundert, von wem denn der Kaiser sonst das Reich habe, wenn nicht vom Papste. Darüber wurde Otto von Wittelsbach so zornig, daß er sein Schwert aus der Scheide riß und den Kardinal getötet hätte, wenn Friedrich nicht schützend dazwischen getreten wäre. Dem Kardinal wurde sofortige Rückkehr nach Rom geboten und der Papst zu einer schriftlichen Erklärung veranlaßt, daß er unter dem Ausdrucke „Beneficien" lediglich „Wohlthaten" verstanden habe. Zweiter Zug nach Italien (1158 —1162). Friedrich hatte Italien kaum verlassen, so stellten die Mailänder Tortona wieder her, vereinigten die trotzigen Städte unter ihrer Führung gegen den Kaiser und zerstörten das wieder aufgebaute Lodi von neuem. Friedrich begab sich daher 1158 zum zweiten Male nach Italien, um den Frevelmut der Stadt Mailand zu strafen und sich Gehorsam zu verschaffen. Er oerhing die Reichsacht über die ungehorsame Stadt und wies die Gesandten, welche unterhandeln

6. Geschichte des Mittelalters - S. 176

1888 - Wiesbaden : Kunze
176 Dritte Periode des Mittelalters. gebracht, wo er (1242) sein Leben in enger Haft beschloß. An seine Stelle ließ Friedrich seinen zweiten Sohn Konrad zum römischen König wählen. Bei Gelegenheit seiner dritten Vermählung hielt Friedrich (1235) einen glänzenden Reichstag in Mainz ab. Er schlichtete daselbst die alten Streitigkeiten zwischen den Welsen und Ghibellinen in Deutschland vollends, indem er Braunschweig-Lüneburg zu einem Herzogtum erhob und dem Welsen Otto dem Kind als Reichslehen übergab; ferner gab er ein strenges Landfriedensgesetz, durch welches er jegliche Selbsthilfe mit Ausnahme der Notwehr verbot, die Schlichtung der Streitigkeiten Hofrichtern überwies und die besonderen Fälle zwischen Fürsten und Großen seiner Entscheidung vorbehielt. Gegen die ungehorsamen lombardischen Städte, die sich mit seinem treulosen Sohne Heinrich gegen ihn verbunden hatten, wurde der Reichskrieg beschlossen. In dem Kampf mit den lombardischen Städten (1236 —1239) fand Friedrich Unterstützung von seinem Sohne Enzio und dem tapferen Markgrafen Ezzelino, die ihm italienische Ghibellinen zuführten. Friedrich eroberte Mantua und erfocht 1237 einen entscheidenden Sieg bei Cortenuova in der Nähe von Cremona, worauf sich viele lombardische Städte unterwarfen. Aber je mehr Vorteile Friedrich gegen die Lombarden errang, desto mehr fürchtete der zwischen der Hohenstaufenmacht in Ober- und Unteritalien eingeschlossene Papst für den Kirchenstaat. Er trat daher auf die Seite der Lombarden und forderte bei dem Kaiser die Entscheidung in der Streitsache. Als Friedrich nun gar seinen Sohn Enzio mit Ada-lasia, der Erbin von Sardinien, vermählte, drohte der Papst, welcher nicht ganz unbegründete Ansprüche auf diese Insel hatte, er werde die härtesten Maßregeln ergreifen, wenn Friedrich die Regelung der lombardischen Angelegenheiten nicht dem römischen Stuhle zur Entscheidung überlasse. Kaum hatte Friedrich dies verweigert, so regte der Papst die Lombarden aufs neue zum Widerstände an und bannte den Kaiser (1239) zum zweiten Male. In öffentlichen Schriften schmähten und verfolgten sich seitdem die Häupter der weltlichen und geistlichen Macht mit den härtesten Beschuldigungen. Gregor Ix. warf dem Kaiser Unglauben, Gotteslästerung und Ketzerei vor und verglich ihn dem Tiere (Offenbarung Joh. 13) mit Bärenfüßen und Löwenrachen, wogegen der Kaiser den Papst den großen Drachen und Antichristen nannte. Der Papst suchte einen Gegenkaiser aufzustellen , allein die deutschen Fürsten gingen nicht daraus ein und

7. Geschichte des Mittelalters - S. 236

1888 - Wiesbaden : Kunze
236 Vierte Periode des Mittelalters. Eberhards des Greiners Sohn, den Grafen Ulrich von Württemberg in der Schlacht bei Reutlingen 1377. Karl erlebte kurz vor seinem Tode 1378 noch die Freude, daß sein Sohn Wenzel zu seinem Nachfolger erwählt wurde. Nun schienen Macht und Glanz des luxemburgischen Hauses, wofür er gelebt und gewirkt hatte, dauernd begründet zu sein. 4. Die letzten luxemburgischen Kaiser. Wenzel 1378 — 1400 war nicht ohne Bildung und zeigte im Anfang seiner Regierung auch die Absicht, den wilden Ausbrüchen des Faustrechts und den in der Kirche entstehenden Spaltungen entgegenzutreten ; aber es fehlte ihm an der nötigen Umsicht und Thatkraft. Da er nicht gleich mit Erfolg durchdringen konnte, zog er ein bequemes Leben den Reichsgeschästen vor, überließ sich dem Müßiggang, wurde jähzornig, grausam und fand nur noch Gefallen an wüstem Jagdleben und zügellosem Treiben. In seiner Umgebung befand sich gewöhnlich eine Koppel großer Jagdhunde, unter deren Bissen sogar seine erste Gemahlin Johanna von Bayern (§. 42, 10) ihr Leben aushauchte. Brandenburg überließ er seinem geldbedürftigen Bruder Sigismund als Lehen, der die Mark seinem Vetter Jobst von Mähren bis zu dessen Tode 1411 verpfändete. In Süddeutschland wütete während seiner Regierung der große Städtekrieg (1377 — 1388), ohne daß Wenzel thatkräftig für die Beilegung desselben auftrat. Die unter seinem Vater und nach dessen Tode entstandenen einzelnen Städtebündnisse in Schwaben, Franken, am Rh ein und in Hessen schlossen sich nämlich zur Wahrung des Landfriedens und zum Schutze vor dem Raubadek, der vom Wegelagern (vom Stegreif) lebte, zu einem großen, über 70 Städte umfassenden Stä dtebun d zusammen, dem auch die Schweizer Eidgenossenschaft beitrat. Die Folge war, daß die Ritterschaft nun auch Ritterbündnisse, wie den Schlegler-, Löwen-, St. Georgsbund re. bildete. Bald gerieten beide Bündnisse in hartnäckige und grausame Kämpfe miteinander, fodaß Gesetzlosigkeit und Faustrecht die schlimmsten Zustände im Reiche herbeiführten. Als Leopold Iii. von Östreich in der Schweiz die östreichische Herrschaft wieder ausrichten wollte, wurde er von der Eidgenossenschaft bei Sempach 1386 besiegt (§. 35, 2) und fiel mit einem großen Teil der östreichischen Ritterschaft. Der Erfolg der Schweizer trieb auch die freiheitsliebenden

8. Geschichte des Mittelalters - S. 257

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 38, 3. Maximilian I. 257 teilgenommen. Als sein Vater starb, begrüßte jedermann den Regierungsantritt des ritterlichen Herrschers mit großen Hoffnungen. Diese gingen freilich nicht alle in Erfüllung, dazu war die Macht zu gering, die dem Kaiser noch geblieben war. Doch gab es während seiner Regierung tüchtige Fürsten im Reich, die dem Kaiser zur Begründung besserer Zustände hilfreich zur Seite standen. Dazu gehörte der treffliche Erzbischof Bert hold von Mainz, der redegewandte Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg, der wohlmeinende Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen und der tapfere Graf Eberhard im Barte von Württemberg, der Begründer der Universität Tübingen (1477), dessen Land unter Maximilian zum Herzogtum erhoben wurde. Als Maximilian 1495 seinen ersten Reichstag zu Worms abhielt, um von den Fürsten Reichshilfe gegen die Türken und die Franzosen in Italien zu fordern, bestimmten die Fürsten den Kaiser zunächst zur Einführung durchgreifender Reformen, welche dem Reiche den Frieden und jedem Unterthan sein Recht sichern sollten. Der Kaiser willigte endlich in dieselben ein, und dadurch wurde die Grundlage zu einer deutschen Reichsverfassung geschaffen. Zunächst gebot Maximilian einen ewigen Landfrieden für das ganze Reich. Dadurch wurde das greuelvolle Fehderecht aufgehoben und jede Selbsthilfe mit der Reichsacht bedroht. Zur Wahrung des Landfriedens und der Reichsrechte fetzte er sodann das Reichskammergericht ein, das alle Streitigkeiten zwischen den Ständen zu schlichten hatte, und ernannte den Grafen Eitel Fritz von Zollern zum ersten Kammerrichter. Das Reichskammergericht hatte anfänglich feinen Sitz in Frankfurt, 1530 kam es nach Speier, zuletzt (1693—1806) war es in Wetzlar. Zu seiner Unterhaltung, wie zur Bildung einer Reichswehr wurde die Erhebung einer ersten Reichssteuer, des sogenannten gemeinen Pfennigs eingeführt. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1499 wurde die Reichsverfafsung durch Errichtung eines Reichsregiments mit alljährlichen Reichstagen weiter ausgebildet, wodurch den Reichsständen die geforderte Mitregierung zugestanden wurde und die Streitfragen der Einzelstaaten entschieden werden sollten. Zum Statthalter wurde Friedrich der Weise ernannt. Seinen Abschluß fand das Verfafsungswerk aus dem Reichstage zu Köln 1512, wo das deutsche Reich in zehn Kreise eingeteilt und jeder Kreis unter einen Obersten mit beigeordneten Räten gestellt wurde, welcher die rechtskräftigen Urteile des Kammergerichts zu vollstrecken und für die Aufrechterhaltung der Ruhe zu sorgen hatte. Cassians Weltgeschichte. If. 5. Aufl. v. Ph. Beck. 17

9. Geschichte des Mittelalters - S. 293

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293 und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte. Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt

10. Geschichte des Mittelalters - S. 100

1888 - Wiesbaden : Kunze
100 Zweite Perivde des Mittelalters. Ungarn verschont blieb. Im folgenden Jahre züchtigte Heinrich die Danen, welche den Slawen geholfen hatten; er drang bis Jütland • vor und errichtete die Mark Schleswig jenseit der Eider. Nachdem Heinrich die Einheit des Reiches erneuert und die Grenzen gefestigt hatte, ließ er auf einer Versammlung zu Erfurt feinen ältesten Sohn Otto zu feinem Nachfolger erwählen. Der Plan, nach Italien zu ziehen, um die römische Kaiserkrone zu erlangen, kam nicht zur Ausführung. Heinrich starb 936 in Memleben und wurde in Quedlinburg, das er gegründet hatte, bestattet. 3. Otto I. der Große 936-973. Otto I. wurde 936 mit großer Pracht vom Erzbischof von Mainz in Aachen gekrönt. Bei der Krönungsfeier werden zum erstenmal die Ehrenämter genannt, welche später bei allen Krönungsfeierlichkeiten üblich waren. Der Herzog von Lothringen *), zu dessen Herrschaft die Stadt Aachen gehörte, sorgte als Erzkämmerer für des Königs Wohnung; der Herzog von Franken trug als Erz-truchfeß die Speisen auf; der Herzog von Schwaben beaufsichtigte als Erzmundschenk die Mundschenken, und der Herzog von Bayern sorgte als Erzmarschall für Wohnung und Stallung der ganzen Ritterschaft. Otto besaß klaren Verstand, eine rasche Auffassungsgabe und große Vorliebe für Dichtung und Gesang. Sein Gang, feine Haltung, fein Benehmen waren stolz und würdevoll. Sein freundliches Wesen, seine muntere Laune, seine Treue erwarben ihm viele Freunde, sodaß auch diejenigen, welche seine Strenge fürchteten, doch gern in feiner Nähe weilten. Kämpfe im Innern. Otto I. nahm sich Karl den Großen zum Vorbilde und suchte die Macht und Einheit des Reiches, die fein Vater begründet hatte, noch fester zu gestalten. Er behandelte deshalb die deutschen Herzöge, welchen fein Vater noch eine gewisse Selbständigkeit in ihren Ländern gelassen hatte, wie absetzbare Reichsbeamte und verlieh die freigewordenen weltlichen und geistlichen Herrschaften an zuverlässige Verwandte und Freunde. Dieses feste, zielbewußte Verfahren, sowie das Hervortreten des Sachsenstammes wurde anfangs von den Großen der übrigen Stämme übel empfunden und erzeugte eine Unzufriedenheit, die dazu beitrug, daß Ottos Regierungszeit ein ununterbrochener Kampf mit innern und •*) Konrad Iii. verband 1143 die Erzkämmererwürde mit der Mark Brandenburg.
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